Arbeitgeber / in
Sie haben Arbeiten zu vergeben, die für Jugendliche geeignet sind und regelmässig, einmalig oder in den Ferien erledigt werden können.
Als Arbeiten eignen sich z.B. Rasenmähen, Sträucher schneiden, leichte Gartenarbeit, Autowaschen, Putzarbeit, einkaufen, Blumen giessen, Mithilfe im Haushalt, Babysitten, vorlesen, Hunde ausführen, Tiere versorgen, auf einen Spaziergang begleiten, Aufgabenhilfe, Briefversand, …
Wenn Sie solche Arbeiten haben, dann melden Sie sich beim Netzwerk Vechigen an. Das Netzwerk Vechigen nimmt Ihre Daten in eine Kartei auf.
Sobald sich ein Jugendlicher für die ausgeschriebene Arbeit interessiert, werden Sie von uns die Daten erhalten und können den Arbeitnehmer direkt kontaktieren.
Sie werden zusammen mit dem Jugendlichen das Rapportblatt ausfüllen. Darauf steht die Art der Arbeit, die vereinbarte Zeit, der Lohn und ob die Arbeit einmalig ist oder länger dauert. Beide Parteien müssen dieses Blatt unterschreiben und am Ende des Einsatzes erhält der Jugendliche diese nach Hause.
Für das Erteilen von Arbeiten an Jugendliche gelten folgende rechtlichen Grundlagen.
Lohn
Der Lohn wird zwischen den beiden Parteien selbständig ausgehandelt.
Als Verhandlungsgrundlage gelten folgende Tarife pro Stunde:
13 - 14 Jahre | 14 - 15 Jahre | 15 - 16 Jahre | 16 - 17 Jahre |
Fr. 7.- bis 9.- | Fr. 9.- bis 11.- | Fr. 11.- bis 13.- | Fr. 13.- bis 15.- |
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt maximal 2 Stunden täglich (ausser Babysitting) und maximal 8 Stunden wöchentlich.
Gesetzliche Grundlagen
- Sonderschutzvorschriften für Jugendliche Arbeitnehmer/innen
- Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren
Anmeldung und Vermittlung
Netzwerk Vechigen, Bernstrasse 45, 3067 Boll
Fragen
Bei Fragen können Sie uns ein Mail senden oder telefonisch (079 266 14 44) erreichen.